»Mein erstes Krypto-Investment war Ethereum im
Mai 2017. Es folgten weitere Altcoins, viele Trades,
diverse ICOs, Staking, etwas DeFi und NFTs.

Seit 2018 betreue ich eine wachsende Anzahl von Krypto-Spekulanten als Steuerberater.«

ONLINE-TERMIN VEREINBAREN
Albert Stranz | Steuerberater

»Mein erstes Krypto-Investment war Ethereum im
Mai 2017. Es folgten weitere Altcoins, viele Trades,
diverse ICOs, Staking, etwas DeFi und NFTs.

Seit 2018 betreue ich eine wachsende Anzahl von Krypto-Spekulanten als Steuerberater.«

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Albert Stranz | Steuerberater
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Ihr fachkundiger Steuerexperte für

DIE VERSTEUERUNG VON PRIVATEN
KRYPTOGEWINNEN

Wir unterstützen unsere Mandanten als Steuerberater professionell und durch unsere Branchenkenntnisse und haben wir dabei stets die Interessen unserer Mandanten als Steuerzahler im Blick.

Albert Stranz | Steuerberater
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Albert Stranz | Steuerberater

IHRE VORTEILE

finanzamtssicheres Krypto-Reporting

Wir unterstützen unsere Mandanten als Steuerberater professionell und durch unsere Branchenkenntnisse und haben wir dabei stets die Interessen unserer Mandanten als Steuerzahler im Blick.

  • finanzamtssicheres Krypto-Reporting

    Wir bieten ein vollständiges Reporting über jede Krypto-Transaktion mit spezieller Software, sodass Sie sich sicher sein können, dass wirklich jeder Trade und jedes Versenden eines Coins korrekt erfasst wurde. Der Report wird durch ein individualisiertes Begleitschreiben für das Finanzamt ergänzt, sodass weniger Rückfragen und schnellere Bearbeitungszeiten beim Finanzamt entstehen.

  • auf Kryptowährungen spezialisiert

    Steuerberater und alle Krypto-Mitarbeiter sind selber seit mehreren Jahren in Krypto investiert, sodass wir nicht nur steuerliches Expertenwissen haben, sondern auch krypto- und charttechnisches Wissen. Wir leben, was wir beraten!

  • digitale und bundesweite Zusammenarbeit

    Vollständig digitale Zusammenarbeit für Kunden aus ganz Deutschland: Zoom, Email, Telefon und eine sichere Online-Plattform für digitalen Datenaustausch der deutschen Firma DATEV sorgen für Felxibilität und Sicherheit

  • Krypto-Investoren haben bei uns Priorität.

Wir arbeiten mit:

Albert Stranz | Steuerberater
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Wir sind eine auf Kryptowährungen spezialisierte Steuerkanzlei.

Wir unterstützen Sie bundesweit. Buchen Sie einfach einen Online-Termin.

JETZT ANRUFEN: 0531 39394950

Wir betreuen auch kleine Portfolios unter 100k € mit unseren Standard-Paketen.

Nähere Informationen erhalten Sie im Erstgespräch.

Unsere Leistungen für private Kryptoanleger

rstellung von Reportings für Kryptotransaktionen

Wir erstellen vollständige, ausführliche Krypto-Reportings für das Finanzamt. Wir nehmen Ihnen diese zeitaufwändige und mühselige Arbeit ab. Wir sind Könner in diesem Bereich. Überzeugen Sie sich selbst.

Selbstanzeige

Sie sind sich unsicher, ob Sie eine Selbstanzeige abgeben müssten? Was gibt es zu beachten und wie geht man am besten vor? Ohne professionelle Unterstützung begeben Sie sich auf dünnes Eis. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und gehen mit Ihnen den Weg.

Steuererklärungen

Wir erstellen alle notwendigen Steuererklärungen für Sie und nehmen Ihnen diese Arbeiten ab.

steuerliche Beratung zu Spezialfragen

Wir beraten Sie zu speziellen Einzelfragen zu ganz bestimmten Kryptothemen. Wir liefern Antworten auf ihre Fragen.

Gestaltungsberatung

Wie können Sie Ihre Steuerlast senken? Wir zeigen Ihnen die Stellschrauben, um Ihre Steuerlast in Zukunft zu optimieren.

Kennenlerngespräch

Krypto-Investoren haben bei uns Priorität. Daher stehe ich, Steuerberater Albert Stranz, kurzfristig für ein erstes Kennenlerngespräch mit Ihnen bereit. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

Albert Stranz | Steuerberater

0+
Jahre Berufserfahrung mit Kryptowährungen (seit 2018)
0+
getrackte Krypto-Transaktione
0+
steuerlich betreutes Krypto-Vermögen in EUR

Höchste Zeit für ein ausführliches Gespräch?

Haben Sie einen konkreten Fall oder möchten mich persönlich kennen lernen?

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Häufig gestellte Fragen

Das hängt vom erzielten steuerpflichtigen Gewinn und vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Sollten Sie im Spitzensteuersatz liegen und einen steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 € in einem Kalenderjahr erzielt haben, können Sie mit einer Steuernachzahlung von rund 45%, also 45.000 € rechnen. Praxis-Problem: Ohne eine belastbare „Krypto-Buchhaltung“ kann der steuerpfichtige Gewinn meist gar nicht oder nur sehr ungenau geschätzt weden. Gerne schauen wir uns Ihre individuellen Zahlen an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihre Bank könnte einen Nachweis über die Herkunft der Mittel verlangen (Geldwäschegesetz). Hier müssten Sie auf Nachfrage der Bank Nachweise von Ihrem Portfolio vorlegen, z.B. über Ihr Konto bei einer Krypto-Börse. Ggf. informieren Sie Ihre Bank vorab, dass Sie höhere Beträge auf Ihr Bankkonto einzahlen werden.

Schwierigkeiten mit dem Finanzamt könnten Sie bekommen, wenn Sie Ihre Einkünfte nicht offenlegen. Sie sollten also Ihre Gewinne nach den aktuellen Steuerregeln versteuern. Denken Sie beim Auscashen auch an eine eventuell anstehende Steuernachzahlung. Hierfür sollten Sie genügend Geld zurückhalten. Sollte Selbstanzeige ein Thema bei Ihnen sein, kümmern Sie sich zeitnah darum. Eine Selbstanzeige ist nur möglich, solange das Finanzamt nichts von Ihren Kryptogewinnen weiß!

Sollten Sie noch unsicher sein, rufen Sie uns gerne an oder buchen online einen Telefontermin.

Vereinfacht gesagt: Immer dann, wenn Steuern hinterzogen wurden. Das heißt, wenn bisher keine Steuererklärung eingereicht wurde, obwohl eine Steuererklärung hätte eingereicht werden müssen, oder wenn zwar eine Steuererklärung eingereicht wurde, aber nicht alle Einkünfte vollständig angegeben wurden.

Es muss also erstmal geklärt werden, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus Kryptowährungen entstanden ist (mit Sorgfalt und akurater Datenverarbeitung). Davon hängt ab, ob Steuern womöglich hinterzogen wurden. Im zweiten Schritt wird die Selbstanzeige erstellt. Hierbei ist äußerste Sorgfalt nötig, damit diese auch wirksam ist. Formale oder inhaltliche Fehler können zu einer Unwirksamkeit führen. Deswegen sollten Sie die Selbstanzeige nicht alleine erstellen, sondern sich professionelle Unterstützung einholen. Wir unterstü?tzen Sie gerne.

Ein Angestellter hat die Pflicht eine Einkommensteuererklärung einzureichen, sobald er einen Gewinn mit Kryptowährungen über 410 € im Jahr erzielt hat (oder bereits aus anderen Gründen). Auch bei Verlusten kann sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnen. Unternehmer und Vermieter sind grundsätzlich zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen verpflichtet.

Frist für die Einkommensteuererklärung 2019 und älter: schon länger abgelaufen

Frist für die Einkommensteuererklärung 2020: 31.10.2021 ohne Steuerberater und 31.05.2022 mit Steuerberater (verlängerte Fristen wegen Corona)

Frist für die Einkommensteuererklärung 2021: 31.07.2022 ohne Steuerberater und 28.02.2023 mit Steuerberater

Zuerst stellen wir uns kurz gegenseitig vor. Danach liegt der Fokus bei Ihnen: Was ist Ihr Anliegen? Was beschäftigt Sie und was sind Ihre Motive? Wir klären, ob wir der richtige Partner für Sie sind und wie wir Ihnen helfen können.

Vor dem Erstgespräch sollten Sie unseren Fragebogen zur Vorbereitung auf das Erstgespräch ausgefüllen. Anhand einiger Fragen wird die Art und der Umfang Ihrer Krypto-Tätigkeit ermittelt. So können wir Ihnen bereits im Erstgespräch oder im Nachgang zum Erstgespräch ein konkretes Angebot machen und die Bearbeitsdauer abschätzen.

Sollte das Erstgespräch für beide Seiten positiv verlaufen sein, vereinbaren wir einen Folgetermin, um noch bei Bedarf offene Punkte, weitere Details und die nächsten Schritte zu klären.

Das Erstgespräch findet mit Steuerberater Albert Stranz statt. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder online einen Telefontermin zu buchen.

Die Klärung von individuellen Rechtsfragen ist kein Teil des kostenfreien Erstgespräches. Auf Wunsch können wir gerne das Telefonat verlängern bzw. einen Folgetermin vereinbaren und Ihre persönlichen Fragen zur Versteuerung Ihres individuellen Sachverhalts klären.

Wir garantieren Ihnen, dass private Kryptoinvestoren bei uns mit hoher Priorität bevorzugt behandelt werden. Die Bearbeitungszeit kann von wenigen Wochen bis zu wenigen Monaten variieren. Es hängt jedoch immer von der aktuellen Nachfrage ab. Damit wir Ihnen eine konkrete zeitliche Einschätzung geben können, rufen Sie uns bitte an oder vereinbaren online einen Telefontermin.

Das wichtigste aus unserer Sicht, damit Sie später weniger Stress haben: Bitte sammeln Sie alle Daten über Ihre Trades und sonstigen Krypto-Transaktionen und dokumentieren Sie Ihren gesamten Krypto-Bestand jährlich zum 31.12. . Es sollte möglich sein, Ihre Transaktionen nachzuvollziehen. Wie Sie das am besten machen und was zu tun ist, wenn Sie keine vollständigen Daten haben, erklären wir Ihnen gerne im Erstgespräch.

Für gezielte Steuergestaltungen und steueroptimierte Trades siehe nächste Frage.

Für die Vergangenheit lässt sich nicht mehr viel gestalten, da die Transaktionen und alle übrigen Gegebenheiten bereits erfolgt sind. Hier hat man nur einen kleinen Spielraum für eventuell mögliche steuerliche Wahlrechte.

Die Zukunft lässt sich hingegen gestalten und damit auch die Steuerbelastung. Stichworte sind hier: laufende Überwachung der Spekulationsfristen sowohl für Gewinne als auch Verluste, Ausschöpfung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten, Mehr-Wallet-Strategien, Einspruch, Ringverkäufe, Wegzug in eine Krypto-Steueroase, Trading-GmbH. Was davon für Sie individuell Sinn macht, klären wir gerne im Gespräch. Rufen Sie uns an oder vereinbaren online einen Telefontermin.

Nach aktueller Auffassung der Finanzverwaltung ist jeder einzelne Trade und jede einzelne Transaktion nachzuweisen. Der Aufwand hierfür ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere bei Selbstanzeigen muss hier penibel genau gearbeitet werden, um einen korrekten Gewinn und das gewünschte Ergebnis der Selbstanzeige, die Straffreiheit, zu erreichen.

Gerade in der Ermittlung des Gewinns aus Kryptowährungen, dem Reporting, liegen die größten steuerlichen Herausforderungen. Eine normale Buchführung kann jeder Steuerberater erstellen. Ein vollständiges Reporting für Krypto-Transaktionen mit ausführlicher Erläuterung für das Finanzamt können dagegen die wenigsten Steuerberater, da hier andere Software und eine ganz andere Arbeitsweise notwendig sind. Es reicht also nicht aus, wenn Ihr Steuerberater sich mit Kryptowährungen im Allgemeinen auskennt. Für die vollständige Erstellung des Reportings ist auch Erfahrung mit der Nutzung von Reporting-Software notwendig. Diese Erfahrung und personellen Ressourcen haben wir, sodass wir jeden einzelnen Trade für das Finanzamt nachvollziehbar aufbereiten können. Gerne helfen wir auch Ihnen mit unserer Expertise. Rufen Sie uns an bzw. vereinbaren online einen Termin zum Videocall.

Diese Fragen klären wir am besten in einem Telefonat oder Video-Call. Rufen Sie uns an oder vereinbaren online einen Telefontermin. Wir bieten Ihnen neben einer Komplettbetreuung auch reine Beratungsleistungen an, welche nach Zeitaufwand berechnet werden. Für unsere Mandanten haben wir bereits einige Spezialfälle steuerlich gewürdigt. Eventuell kennen wir schon „Ihren Spezialfall“ und können schnell helfen.

Das ist sehr individuell und hängt von den gewünschten Leistungen ab. Diese reicht von einer einmaligen telefonische Beratung bis zu einer Komplettbetreuung für mehrere Jahre. Weitere Faktoren sind der Gegenstandswert (erzielte Gewinne und Wert des Portfolios) sowie die Komplexität und der voraussichtliche Zeitaufwand, insbesondere für das Reporting.

Ein erstes Kennenlerngespräch bieten wir kostenfrei an. Rufen Sie uns hierzu an oder vereinbaren online einen Telefontermin.

Wir haben transparente Honorare, sodass Sie keine Überraschungen erleben. Wir bieten soweit möglich Festpreise an, sodass Sie im Voraus genau wissen, welche Kosten Sie für unsere Leistungen haben werden.

AUSTAUSCH & INFORMATIONEN

Albert Stranz | Steuerberater
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Wir unterstützen Sie bundesweit. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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