Information zum Urteil IX R 3/22 des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2023
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Bitte beachten Sie, dass nicht alle Rechtsvorschriften, Ausnahme- und Vereinfachungsregelungen eines bestimmten Steuerthemas im Rahmen dieses Artikels erwähnt und thematisiert werden können. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Texte übernommen. Lassen Sie ihren individuellen Fall von einem Steuerberater prüfen.
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Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023, IX R 3/22
Thema: Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero)
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden müssen. Das Bundesfinanzhof-Urteil vom 14.02.2023 besagt, dass Gewinne aus dem Handel mit virtuellen Währungen, einschließlich Bitcoin und anderen Kryptowährungen, der Einkommenssteuerpflicht unterliegen. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass virtuelle Währungen als Wirtschaftsgüter angesehen werden können, die auf Handelsplattformen gehandelt und als Zahlungsmittel genutzt werden können. Demnach gelten die erzielten Gewinne als “private Veräußerungsgeschäfte” gemäß dem Einkommensteuergesetz.
Ein Kläger, der 3,4 Millionen Euro Gewinn aus privaten Krypto-Geschäften erzielt hatte, hatte versucht, sich gegen die Besteuerung zu wehren, aber das Gericht entschied zugunsten des Finanzamts. Der Kläger hatte seine Gewinne zwar gemeldet, aber dennoch gegen die Besteuerung gekämpft.
Schlussfolgerungen:
Wer bisher seine Kryptogewinne nicht dem Finanzamt gemeldet hat, weil er sich auf eine unklare Rechtslage berufen hat, muss nun handeln. Um eventuelle strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte zeitnah eine Selbstanzeige abgegeben werden. Durch einen möglichen Informationsaustausch zwischen den Börsenbetreibern und der deutschen Finanzverwaltung könnte das Finanzamt ansonsten zuerst auf Sie zukommen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Tatendeckung nicht mehr möglich.
Unklar sind weiterhin einige Detailfragen zur Versteuerung. Es sind also zukünftig weitere Urteile zu erwarten.