Informationen zu sonstigen Werbungskosten in Zusammenhang mit Kryptowährungen
In diesem Artikel soll es um alle Kosten gehen, die NICHT im CoinTracking oder einem anderen Krypto-Tool eingetragen werden und deswegen separat ggb. dem Finanzamt aufgelistet werden müssen. Oft wird das vergessen und damit Geld an das Finanzamt verschenkt.
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Die nachstehenden Informationen und Texte stellen keine Rechtsberatung dar. Es handelt sich um einen Artikel mit allgemeinen, stark vereinfachten Informationen. Ich habe mich um eine für Nichtsteuerfachleute verständliche Ausdrucksweise bemüht. Dies geht zwangsläufig zulasten einer präzisen, am Gesetzeswortlaut orientierten Rechtsdarstellung. Ich habe also bewusst die Rechtslage vereinfacht dargestellt, damit der Text verständlich bleibt und Sie den größten praktischen Nutzen daraus ziehen können.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Rechtsvorschriften, Ausnahme- und Vereinfachungsregelungen eines bestimmten Steuerthemas im Rahmen dieses Artikels erwähnt und thematisiert werden können. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Texte übernommen. Lassen Sie ihren individuellen Fall von einem Steuerberater prüfen.
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Faustformel: Alle Ausgaben im Zusammenhang mit Einnahmen sind abziehbar. Bei Krypto sind dies typischerweise (Aufzählung nicht abschließend):
- Steuerberatungshonorare
- CoinTracking-Gebühren
- Andere Softwarekosten (andere Trackingtools, TradingView etc.)
- Hardware-Wallet Anschaffungen
- andere Hardware Anschaffungen wie Laptop etc (in der Regel 50% nur anteilig aufgrund privater Mitbenutzung)
- Fortbildungen
- Reisekosten zu Krypto-Meetups, Krypto-Fortbildungen etc. (Reisekostenaufstellung notwendig)
- Fachbücher
- Arbeitszimmer / Home Office Pauschale
- usw.
Die Ausgaben sind im Normalfall im Jahr der Zahlung steuerlich abziehbar (anders bei z.B. Abschreibungen). Zum Nachweis der Höhe der Kosten sollten Belege vorgehalten werden. Auf Rückfrage des Finanzamts müssten diese vorgelegt werden.
An unsere Kunden: Bitte stellen Sie uns zukünftig eine entsprechende Aufstellung (inkl. Bezeichnung, Datum, Betrag in Euro) oder die entsprechenden Belege mit den übrigen Unterlagen zur Verfügung, damit wir diese berücksichtigen können.
Diese Ausgaben werden dann von den z.B. mithilfe von CoinTracking ermittelten Einkünften abgezogen.
Schreibt gerne in die Kommentare, wenn euch weitere Ausgaben einfallen.