Tipps zur Nutzung der Verlustverrechnung bei Krypto

Es gibt verschiedene Einkunftsarten bzw. Einkunftskategorien im deutschen Steuerrecht. Für private Krypto-Anleger sind insbesondere relevant: - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, - Einkünfte aus sonstigen Leistungen, - Einkünfte aus Kapitalvermögen. Verluste können i.d.R. nur innerhalb dieser Kategorien verrechnet werden und nicht mit anderen Einkünften. Besonders interessant ist es, Verluste bewusst zu realisieren.