Tipps zur Nutzung der Verlustverrechnung bei Krypto

Es gibt verschiedene Einkunftsarten bzw. Einkunftskategorien im deutschen Steuerrecht. Für private Krypto-Anleger sind insbesondere relevant: - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, - Einkünfte aus sonstigen Leistungen, - Einkünfte aus Kapitalvermögen. Verluste können i.d.R. nur innerhalb dieser Kategorien verrechnet werden und nicht mit anderen Einkünften. Besonders interessant ist es, Verluste bewusst zu realisieren.

Tipps zur Nutzung der Verlustverrechnung bei Krypto2023-06-06T12:56:29+02:00
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